Amateurfunk Lizenz-Klassen
Am 24. Juni 2024 ist die neue Amateurfunkverordnung in Kraft getreten (AFuV). Darin wird unter anderem die neue Amateurfunkklasse N eingeführt, die einen niederschwelligen Einstieg in das Hobby Amateurfunk erlaubt. Aus diesem Grund wurde auch die Prüfungsordnung durch eine Verfügung neu festgelegt.
Die wesentlichen Neuerungen werden durch das neue aufstockende Prüfungssystem eingeführt. Künftig bestehen die Prüfungen aus fünf Teilen:
• Vorschriften,
• Betriebliche Kenntnisse,
• Technik für Klasse N,
• Technik für Klasse E,
• Technik für Klasse A.